
Störung der Lieferbeziehung
Aus Kundensicht ist die rechtzeitige Belieferung mit qualitativ einwandfreien Produkten elementar.
Störungen in der Lieferbeziehung können gravierende Konsequenzen haben. Dies insbesondere im Fall eines Bandstillstandes, bei der Verletzung von Schutzrechten Dritter oder bei Produktfehlern, die zu Feldaktionen führen.
Potenzielle Schadensersatzansprüche können in einer Industrie, die geprägt ist von Massenproduktion mit kurzen Durchlaufzeiten, oft verbunden mit einem "single sourcing", schnell auf enorme Summen anwachsen.
In solchen Situationen können Ihnen neben einer schnellen Problemlösung auf technischer und logistischer Ebene erfahrene Berater mit juristischem Hintergrund Hilfestellung bei der Schadensminimierung bzw. bei der Durchsetzung von Ansprüchen leisten. Aufgrund der rechtlichen Komplexität des Lieferverhältnisses mit zahlreichen Schnittstellen und nicht immer eindeutig geregelten Verantwortungsbereichen lassen sich nach unserer Erfahrung fast immer auch rechtliche Ansatzpunkte und Argumente finden, die im Rahmen einer kommerziellen Einigung Berücksichtigung finden.
Dies gilt unabhängig davon, ob Sie als Kunde oder als Lieferant betroffen sind.
In Krisensituation, wie z. B. bei Produkthaftungsfällen oder Serienschäden im Feld, können wir Sie bei der richtigen Kommunikation gegenüber Ihrem Versicherer beraten.
Störungen in der Lieferbeziehung können auch dadurch entstehen und sich in der Lieferkette fortsetzen, dass Ihr Lieferant bzw. Unterlieferant in finanzielle Schieflage gerät. Im Idealfall verfügen Sie dann über eine ausreichend gute Vertragslage (z. B. eindeutige Zuordnung des Werkzeugeigentums). Unabhängig davon unterstützen wir Sie gegenüber dem Insolvenzverwalter, um weitere Belieferungen sicher zu stellen.