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LegalDrive - Die Kanzlei für Automobilzulieferer
Zweig Class Rechtsanwälte
Aufgrund unseres branchenspezifischen Wissens sind wir in der Lage, für Sie einen echten Mehrwert zu schaffen.

Standardverträge


Während Sie sich auf Kundenseite mit den Standardverträgen Ihrer Kunden auseinandersetzen müssen, ist es auf Lieferantenseite in aller Regel nicht ökonomisch, die juristischen Inhalte Ihrer Vertragsbeziehungen jeweils einzeln ohne Rückgriff auf vorformulierte Vertragsbedingungen zu fixieren.

Dies zum einen wegen der Anzahl Ihrer Lieferanten und Dienstleister. Zum anderen werden Sie als Kunde in Ihren Vertragsverhältnissen zu Ihren Lieferanten und Dienstleistern eher in der Lage sein, Ihre Vorstellungen durchzusetzen.

Hierbei geht es nicht nur um Geheimhaltungsvereinbarungen, Entwicklungs- vereinbarungen, Lieferbeauftragungen, Einkaufsbedingungen und Werkzeug- bedingungen, sondern auch um die klassischen Rahmenvereinbarungen, insbesondere hinsichtlich Gewährleistung / Produkthaftung, Qualität, Logistik und IT.

Wichtig ist aus unserer Sicht, dass Ihre Standardverträge im maximal möglichen Umfang die Anforderungen Ihrer Kunden und die darin verkörperten wirtschaftlichen Risiken auf Ihre Lieferanten transportieren.

Daneben kann es sinnvoll sein, auch in den Randgebieten Ihrer Kerntätigkeit mit Standardverträgen zu arbeiten. Beispiele hierfür sind Verträge mit externen Dienstleistern, wie für IT-Support, Wartungsarbeiten, Abfallentsorgung, Reinigung, u.s.w.

Auch hier können wir Sie unterstützen.
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