
Kooperationen
Kann oder will der Zulieferer ein angefragtes System nicht vollständig in Eigenregie entwickeln, werden Kooperationen mit anderen Zulieferern gesucht. Dabei empfiehlt es sich, nicht nur die Verantwortungsbereiche und technischen Schnittstellen, die Aufteilung der Entwicklungskosten, die Inhaberschaft und Nutzungsrechte an Schutzrechten, sondern zahlreiche weitere Punkte bereits im Vorfeld vertraglich zu fixieren. Dies betrifft insbesondere die Frage, welcher der Partner direkter Lieferant des Kunden und welcher Partner Unterlieferant sein wird, wie mit Forderungen des Kunden auf Preisreduzierungen umgegangen wird und zu welchen sonstigen rechtlichen Rahmenbedingungen später Lieferungen erfolgen sollen.
Eine andere Form der "Kooperation" besteht darin, dass Kunden einen ihrer potentiellen Lieferanten auffordern, eine Konzeptentwicklung durchzuführen, auf deren Basis anschließend eine freie Angebotsausschreibung erfolgt. Ohne entsprechende vertragliche Regelungen erhält der "Systementwickler" im "worst case" keinen Lieferauftrag und nicht einmal seine Entwicklungskosten erstattet, hat aber Nutzungsrechte an seinen Schutzrechten eingeräumt und haftet womöglich auch noch für eventuelle Fehler in der Entwicklung.
"Kooperationen" können auch durch die Vorgabe von Sublieferanten (directed buy) entstehen. Abhängig davon, ob Sie in einer solchen Konstellation Kunde, direkter Lieferant oder Sublieferant sind, müssen in einer solchen Dreierkonstellation ganz eigene rechtliche und wirtschaftliche Risiken berücksichtigt werden, die durch eine entsprechende Vertragsgestaltung eliminiert oder zumindest signifikant reduziert werden können.