Aufgrund unseres branchenspezifischen Wissens sind wir in der Lage,
für Sie einen echten Mehrwert zu schaffen.
In der Angebotsphase werden Sie kundenseitig regelmäßig aufgefordert, deren Standards zu akzeptieren: Angefangen von Geheimhaltungsvereinbarungen über Entwicklungsverträge, Letters of Intent / Nominierungen, Schnittstellenvereinbarungen, Bestellbedingungen, Einkaufsbedingungen bis hin zu Rahmenverträgen über Gewährleistung, Qualitätssicherung, Logistik und EDV.
Nachvollziehbares Ziel Ihres Kunden ist es, mit rechtlichen Bedingungen auch wirtschaftliche Risiken so umfassend wie möglich auf Sie als Lieferanten abzuwälzen. Ihr Ziel wird es sein, unter Aufrechterhaltung einer intakten Kundenbeziehung eine Risikoübernahme über ein vertretbares Maß hinaus zu vermeiden.
Auf der Kundenseite wissen wir aufgrund unserer Erfahrung, wo die anzupackenden Punkte liegen und können Sie bei der Erarbeitung von Alternativen effektiv beraten; so führen z.B. schon leicht veränderte Formulierungen oft zu einer entscheidend verbesserten Rechtslage.
Gerne unterstützen wir Sie auch bei direkten Verhandlungen mit Ihren Kunden. Hier können wir auf unseren Erfahrungsschatz aus unzähligen Verhandlungen mit Tier1-Lieferanten und allen deutschen Automobilherstellern sowie den großen OEMs in den USA, Frankreich und anderen Ländern zurückgreifen.
Auf der Lieferantenseite wird es – auch zur Vermeidung einer Haftungsfalle – u.a. darum gehen, die aufgrund der Vereinbarungen mit Ihren Kunden zwangsläufig verbleibenden Risiken im maximal möglichen Umfang an Ihre Lieferanten weiterzureichen. Auch hier können wir Sie z.B. durch die Erarbeitung von auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Standardverträgen und bei deren Verhandlung und Durchsetzung sinnvoll unterstützen.
Aus Kundensicht ist die rechtzeitige Belieferung mit qualitativ einwandfreien Produkten elementar.
Störungen in der Lieferbeziehung können gravierende Konsequenzen haben. Dies insbesondere im Fall eines Bandstillstandes, bei der Verletzung von Schutzrechten Dritter oder bei Produktfehlern, die zu Feldaktionen führen.
Potenzielle Schadensersatzansprüche können in einer Industrie, die geprägt ist von Massenproduktion mit kurzen Durchlaufzeiten, oft verbunden mit einem "single sourcing", schnell auf enorme Summen anwachsen.
In solchen Situationen können Ihnen neben einer schnellen Problemlösung auf technischer und logistischer Ebene erfahrene Berater mit juristischem Hintergrund Hilfestellung bei der Schadensminimierung bzw. bei der Durchsetzung von Ansprüchen leisten. Aufgrund der rechtlichen Komplexität des Lieferverhältnisses mit zahlreichen Schnittstellen und nicht immer eindeutig geregelten Verantwortungsbereichen lassen sich nach unserer Erfahrung fast immer auch rechtliche Ansatzpunkte und Argumente finden, die im Rahmen einer kommerziellen Einigung Berücksichtigung finden.
Dies gilt unabhängig davon, ob Sie als Kunde oder als Lieferant betroffen sind.
In Krisensituation, wie z. B. bei Produkthaftungsfällen oder Serienschäden im Feld, können wir Sie bei der richtigen Kommunikation gegenüber Ihrem Versicherer beraten.
Störungen in der Lieferbeziehung können auch dadurch entstehen und sich in der Lieferkette fortsetzen, dass Ihr Lieferant bzw. Unterlieferant in finanzielle Schieflage gerät. Im Idealfall verfügen Sie dann über eine ausreichend gute Vertragslage (z. B. eindeutige Zuordnung des Werkzeugeigentums). Unabhängig davon unterstützen wir Sie gegenüber dem Insolvenzverwalter, um weitere Belieferungen sicher zu stellen.
Während Sie sich auf Kundenseite mit den Standardverträgen Ihrer Kunden auseinandersetzen müssen, ist es auf Lieferantenseite in aller Regel nicht ökonomisch, die juristischen Inhalte Ihrer Vertragsbeziehungen jeweils einzeln ohne Rückgriff auf vorformulierte Vertragsbedingungen zu fixieren.
Dies zum einen wegen der Anzahl Ihrer Lieferanten und Dienstleister. Zum anderen werden Sie als Kunde in Ihren Vertragsverhältnissen zu Ihren Lieferanten und Dienstleistern eher in der Lage sein, Ihre Vorstellungen durchzusetzen.
Hierbei geht es nicht nur um Geheimhaltungsvereinbarungen, Entwicklungs- vereinbarungen, Lieferbeauftragungen, Einkaufsbedingungen und Werkzeug- bedingungen, sondern auch um die klassischen Rahmenvereinbarungen, insbesondere hinsichtlich Gewährleistung / Produkthaftung, Qualität, Logistik und IT.
Wichtig ist aus unserer Sicht, dass Ihre Standardverträge im maximal möglichen Umfang die Anforderungen Ihrer Kunden und die darin verkörperten wirtschaftlichen Risiken auf Ihre Lieferanten transportieren.
Daneben kann es sinnvoll sein, auch in den Randgebieten Ihrer Kerntätigkeit mit Standardverträgen zu arbeiten. Beispiele hierfür sind Verträge mit externen Dienstleistern, wie für IT-Support, Wartungsarbeiten, Abfallentsorgung, Reinigung, u.s.w.
Auch hier können wir Sie unterstützen.
Kann oder will der Zulieferer ein angefragtes System nicht vollständig in Eigenregie entwickeln, werden Kooperationen mit anderen Zulieferern gesucht. Dabei empfiehlt es sich, nicht nur die Verantwortungsbereiche und technischen Schnittstellen, die Aufteilung der Entwicklungskosten, die Inhaberschaft und Nutzungsrechte an Schutzrechten, sondern zahlreiche weitere Punkte bereits im Vorfeld vertraglich zu fixieren. Dies betrifft insbesondere die Frage, welcher der Partner direkter Lieferant des Kunden und welcher Partner Unterlieferant sein wird, wie mit Forderungen des Kunden auf Preisreduzierungen umgegangen wird und zu welchen sonstigen rechtlichen Rahmenbedingungen später Lieferungen erfolgen sollen.
Eine andere Form der "Kooperation" besteht darin, dass Kunden einen ihrer potentiellen Lieferanten auffordern, eine Konzeptentwicklung durchzuführen, auf deren Basis anschließend eine freie Angebotsausschreibung erfolgt. Ohne entsprechende vertragliche Regelungen erhält der "Systementwickler" im "worst case" keinen Lieferauftrag und nicht einmal seine Entwicklungskosten erstattet, hat aber Nutzungsrechte an seinen Schutzrechten eingeräumt und haftet womöglich auch noch für eventuelle Fehler in der Entwicklung.
"Kooperationen" können auch durch die Vorgabe von Sublieferanten (directed buy) entstehen. Abhängig davon, ob Sie in einer solchen Konstellation Kunde, direkter Lieferant oder Sublieferant sind, müssen in einer solchen Dreierkonstellation ganz eigene rechtliche und wirtschaftliche Risiken berücksichtigt werden, die durch eine entsprechende Vertragsgestaltung eliminiert oder zumindest signifikant reduziert werden können.
Immer wieder ergeben sich rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit einer Veränderung auf Gesellschafterebene oder bei notwendig werdenden Änderungen innerhalb der eigenen Gesellschaft bzw. Gruppe. Dabei reicht das Spektrum von der Änderung von Gesellschaftsverträgen bis zur Ausgliederung von Geschäftsbereichen, der "Umhängung" von Gesellschaften oder der Neugründung von Tochtergesellschaften.
Auch hier können wir Sie umfassend unterstützen.
ie Frage, wie organisiere ich meinen Geschäftsbetrieb, um die Einhaltung der auf das Unternehmen anwendbaren gesetzlichen Regelungen und Normen sicher zu stellen, gewinnt zunehmend an Bedeutung.
Dabei sind die Anforderungen an Großkonzerne andere als an kleinere Unternehmen.
Wir können Sie dabei unterstützen, die für Ihr Unternehmen notwendigen Maßnahmen zu identifizieren und umzusetzen.
Wir stehen Ihnen und Ihren Mitarbeitern für praxisorientiere Schulungen zur Verfügung.
Klassische Bespiele sind:
- Vertragsrecht
- Recht im Vertrieb
- Recht im Einkauf
- Produkthaftung
- Kartellrecht
Sollte Trainingsbedarf für andere Bereiche bestehen, werden wir mit Ihnen gemeinsam das passende Konzept entwickeln.
Als in Deutschland zugelassene Rechtsanwälte beraten wir verbindlich ausschließlich auf Basis deutschen Rechts. Dennoch können Sie als ein in Deutschland ansässiges Unternehmen sowohl von unserem globalen Netzwerk als auch von unseren Erfahrungen mit Verträgen, Gesellschaftsgründungen und M&A-Aktivitäten in anderen Rechtsordnungen profitieren. Sehen Sie uns bei internationalen Sachverhalten als Ihren nationalen Ansprechpartner, der ausländische Kollegen nach Ihren wirtschaftlichen und strategischen Vorgaben koordiniert und auf die Vermeidung unnötigen Aufwands achtet.
Wenn Sie als ein außerhalb von Deutschland ansässiges Unternehmen der Automobilindustrie mit deutschen Kunden oder anderen Zulieferern eine Geschäftsbeziehung aufnehmen oder in Deutschland investieren wollen, sind wir für Sie die richtigen Ansprechpartner.
In der Regel geht man erst zum Anwalt, wenn ein rechtliches Problem virulent geworden ist.
Im Sinne einer rechtlichen "Prophylaxe" können wir Ihnen als besonderen Service anbieten, dass wir vor Ort ausgewählte Rechtsbereiche untersuchen, eventuelle Lücken aufdecken, pragmatische und praxiserprobte Vorschläge zu deren Schließung erarbeiten und Sie bei deren Umsetzung unterstützen.
Auch bei einer punktuellen Überlastung Ihrer Rechtsabteilung oder der Überbrückung einer Vakanz werden wir gemeinsam einen Weg finden, eine angemessene Rechtsberatung Ihres Unternehmens sicherzustellen.
Wir stehen Ihnen auch gerne als rechtliche Berater für weitere Bereiche zur Verfügung, bei denen wir aufgrund unserer Erfahrung für Sie einen Mehrwert schaffen können, wie z. B. bei der Analyse bzw. rechtlichen Begleitung der Vertragsverhand- lungen mit Ihren Versicherern oder mit Finanzierungsinstituten.